Mehr Individualität bei Steuerkontrollsystemen
Ein funktionierendes Steuerkontrollsystem ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erkennen steuerrelevanter Risiken und unterstützt Unternehmen dabei, Steuergesetze bzw Steuertermine einzuhalten und Bemessungsgrundlagen korrekt zu ermitteln. Es ist daher die wesentliche Präventionsmaßnahme gegen haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter, sollten Unregelmäßigkeiten eintreten und Steuernachzahlungen festgesetzt werden.
Die Expert:innen von LeitnerLeitner sind für Sie da, wenn es darum geht, ein solches maßgeschneidertes System für Sie zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihr Steuerkontrollsystem nicht nur Ihre Abläufe optimiert, sondern auch hilft, abgaben- und strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Ein tiefes Verständnis für die geschäftlichen Zusammenhänge und wirtschaftlichen Bedürfnisse unserer Kund:innen erlaubt es uns, partnerschaftlich Prozesse mit Mehrwert zu entwickeln. Dabei geht es nicht nur darum, Abgaben in der richtigen Höhe zu deklarieren, sondern auch die Chancen effizienter Automatisierung zu nutzen, um etwa auch Synergien im Unternehmen offenzulegen oder besser zu nutzen. Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen bis zur Zertifizierung des Steuerkontrollsystems zur Seite und evaluieren und optimieren dafür gegebenenfalls auch bestehende Systeme.
Unsere Leistungen im Überblick
- Evaluierung der betrieblichen Rahmenbedingungen (Ist-Zustand)
- Gemeinsame Festlegung der Tax-Compliance-Ziele und Steuerstrategie
- Klare Regelung der Verantwortlichkeiten im Steuerbereich
- Erstellung Ihrer Steuerrichtlinie
- Identifikation, Analyse und Bewertung der wesentlichen steuerrelevanten Risiken
- Festlegung der Maßnahmen zur Risikoabdeckung
- Erstellung Ihrer Risiko-Kontroll-Matrix
- Erarbeitung und Umsetzung der festgelegten Maßnahmen zur Risikoabdeckung (Prozessbeschreibungen, Checklisten, Schulungskonzepte etc)
- Regelung der Maßnahmen zur Kommunikation des Steuerkontrollsystems im Unternehmen
- Regelung der Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung des Steuerkontrollsystems
- Unterstützung bei der Ergänzung der Maßnahmen in der bestehenden Prozess- und Kontrolldokumentation
- Evaluierung der bestehenden Systeme und Ausnutzung der Möglichkeiten für ein Steuerkontrollsystem
- Unterstützung bei der toolbasierten Umsetzung des Steuerkontrollsystems
- Begutachtung des Steuerkontrollsystems (Angemessenheits- bzw Wirksamkeitsprüfung)