Mehr Expertise bei Sonderprüfungen
Neben den Jahres- und Konzernabschlussprüfungen schreibt der Gesetzgeber auch andere Prüfungen vor: etwa für Unternehmen, die als Erwerber oder neu gegründete Unternehmen an Unternehmenszusammenschlüssen, -übernahmen oder Abspaltungen beteiligt waren. Prüferische Durchsicht und freiwillige Prüfungen liefern zudem wichtige Informationen über die Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, die Effizienz interner Abläufe und etwaigen Nachholbedarf.
Mit Know-how und langjähriger Erfahrung begleiten unsere Expert:innen Ihr Unternehmen sorgfältig bei allen vorgeschriebenen oder freiwilligen Prüfungsanlässen. Ein individuell zusammengestelltes Team kümmert sich effizient und zeitnah persönlich um alle Prüfungsangelegenheiten, damit Sie als unsere Klient:innen die anstehenden Herausforderungen auch wirklich optimal bewältigen können.
Unsere Leistungen im Überblick
- Gründungs- und Sacheinlageprüfungen, Restvermögensprüfungen
- Umwandlungs-, Spaltungs- und Verschmelzungsprüfungen sowie Prüfungen im Rahmen der M&A-Transaktionen
- Prüfungen des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Personen
- Prüferische Durchsicht von Jahres- und Konzernabschlüssen, Konzern-Reporting-Packages, Zwischenabschlüssen
- Prüfung und Beurteilung der Angemessenheit des Aufbaus und der Organisation des Rechnungswesens
- Prüfung von internen Kontroll-Systemen und ausgelagerten Funktionen
- Prüfungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
- Unterschlagungsprüfungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Bestätigungen zu Financial Covenants, Working-Capital, Umsätzen, EBIT-Bestätigung
- Prüfung von Planungsrechnungen
- Förderbestätigungen (Investitionsförderungen, Aufwandszuschüsse, Exportfinanzierung, Beschäftigungsbonus)